Vertragsschluss
Die Buchung einer Stadtführung oder einer Reisedienstleistung kommt durch schriftliche Bestätigung des vom Gästeführer erstellten Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann per E-Mail oder Brief erfolgen. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.
Durchführung
Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Treffpunkt, Art der Leistung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Abweichungen davon können kurzfristig auch mündlich vereinbart werden, bedürfen jedoch des Einverständnisses beider Vertragspartner. Änderungen des Programms können auch durch äußere Umstände (Verkehrssituation, Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann der Gästeführer nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Verspäteter Beginn der Führung
Der Gästeführer verpflichtet sich, mindestens 30 min am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen des Kunden zu warten. Hat der Kunde den Gästeführer über die Verspätung informiert, verlängert sich die Wartezeit auf maximal 60 min. Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Gästeführer auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.
Sollte sich der Gästeführer verspäten, kann der Kunde die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende prozentuale Minderung des Honorars beanspruchen.
Stornierung
Eine Stornierung der gebuchten Leistung bedarf der Schriftform.
Bis 15 Tage vor dem Führungstermin ist eine kostenfreie Stornierung der gebuchten Leistung möglich.
Danach fallen folgende Stornierungsgebühren an:
• ab 14 Tage vor dem Führungstermin 20% des vereinbarten Honorars
• ab 7 Tage vor dem Führungstermin 50% des vereinbarten Honorars
• ab 3 Tage vor dem Führungstermin 80% des vereinbarten Honorars
• bei weniger als 3 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden bis 60 min nach dem vereinbarten Führungsbeginn Führungstermin 100% des vereinbarten Honorars
Sollte der Gästeführer die vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, nicht erbringen können, verpflichtet er sich, einen anderen für die vereinbarte Führung in vollem Umfang geeigneten Gästeführer zu bestellen und den Kunden darüber zu informieren. Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen, eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden bestehen nicht.
Leistungen Dritter
Werden im Auftrag des Kunden vom Gästeführer Leistungen anderer Personen oder Unternehmen gebucht, so werden für diese Leistung die AGB des beauftragten Dienstleisters Bestandteil des Vertrages zwischen Gästeführer und Kunden. Tritt der Gästeführer als Vermittler von Leistungen Dritter auf, kommt es zum direkten Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister.
Versicherung
Über die Mitgliedschaft im Berufsverband Dresdner Gästeführer e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer Deutschlands e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadensversicherung.
Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.